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Die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Gelsenkirchen/Bottrop bietet Arbeitsgelegenheiten (AGH) mit Mehraufwandsentschädigung an. Hierbei handelt es sich um zusätzliche und im öffentlichen Interesse stehende Tätigkeiten für Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II (ALG II/ „Hartz IV“).
Die vorrangige Zielsetzung der AGH ist die (Wieder-) Heranführung von Langzeitarbeitslosen an den Arbeitsmarkt. Dabei ist die Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit genauso wichtig wie die soziale Integration.
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung begründen jedoch kein Arbeitsverhältnis (das ALG II wird innerhalb der Maßnahmendauer weiterhin gewährt).
Die Arbeitsgelegenheiten können in folgenden Bereichen ausgeübt werden:
Falls Sie Fragen dazu haben, stehen Ihnen unsere erfahrenen und qualifizierten Mitarbeiter*innen gerne zur Verfügung.
Üblicherweise handelt es sich hierbei um einen wöchentlichen Einsatz mit einem Umfang von 30 Stunden in der Woche. Zusätzlich gibt es eine Teilzeit-Maßnahme mit einem Umfang von 20 Stunden in der Woche; Sie soll Ihnen mehr zeitliche Möglichkeiten einräumen, wenn Sie vielleicht jemanden aus Ihrer Familie betreuen müssen. In der Regel ist die Teilnahme zunächst auf sechs Monate befristet.
Sie sind interessiert? Bitte melden Sie sich bei Ihrer persönlichen Ansprechperson des „Jobcenters“ in Gelsenkirchen oder Arbeit für Bottrop und fragen Sie nach einer AGH-Arbeitsgelegenheit bei der AWO Unterbezirk Gelsenkirchen/Bottrop.
Evgenia Koschel
Schwarzmühlenstraße 104
45884 Gelsenkirchen
0209 604 83 -10
Uwe Mialki
Schwarzmühlenstraße 104
45884 Gelsenkirchen
0209 604 83 -19
Herr Sven Schütte
Schwarzmühlenstraße 104
45884 Gelsenkirchen
0209 604 83 -18
0209 60483 -12