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Frauen – mit oder ohne Kinder, die von körperlicher, seelischer und / oder sexueller Gewalt betroffen sind, können sich an uns wenden. Unabhängig von Ihrem Alter, Nationalität oder Konfession finden Sie bei uns eine Unterkunft, Schutz und Beratung – auch ohne eigenes Einkommen oder Vermögen.
Wir wollen Ihnen Mut machen – verschweigen Sie Ihre Misshandlungen nicht länger. Wir sind für Sie und Ihre Kinder da. Wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns unter der Telefonnummer: 0209 359 435 09. Wenn Sie uns nicht zu Bürozeiten kontaktieren können, erreichen Sie uns trotzdem über diese Telefonnummer.
Wenn Sie sich bei uns gemeldet haben, können wir mit Ihnen gemeinsam besprechen, wie es für Sie und möglicherweise auch Ihre Kinder weitergehen kann und legen mit Ihnen gemeinsam fest, was für Sie das Beste in Ihrer aktuellen Situation wäre.
Das Frauenhaus bietet Ihnen – und Ihren Kindern – zunächst Schutz, Unterstützung und Beratung an. Sie können in Ruhe über Ihre Situation nachdenken und mit uns gemeinsam - abhängig von Ihrer Individuellen Situation – einen Lösungsweg erarbeiten, bei dessen Umsetzung wir Sie beraten und begleiten. Die Adresse des Frauenhauses ist anonym.
Ihr Schutz und der Ihrer Kinder sind uns besonders wichtig; deshalb steht bei uns der Datenschutz an erster Stelle. Damit wir die Sicherheit aller Bewohnerinnen und ihrer Kinder aufrecht erhalten können, gelten für alle Mitarbeiterinnen und Bewohnerinnen besondere Regeln, die wir Ihnen zu Beginn erläutern; diese Regeln sind in mehrfachen Sprachen öffentlich im Haus einsehbar und einzuhalten.
Unsere Mitarbeiterinnen sprechen Deutsch, Englisch, Polnisch ,Türkisch und Ungarisch.
Unsere Expertinnen verfügen über viele Jahre – teilweise Jahrzehnte Erfahrungen in der Arbeit mit von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern. Wir beraten Sie, wenn Sie einen Ausweg aus Ihrer Situation erreichen wollen. Wir begleiten Sie, wenn Sie die einzelnen Schritte umsetzen werden und unterstützen Sie darin, diesen Weg durchzuhalten.
Unsere Mitarbeiterinnen arbeiten in Ihrem Interesse, achten auf mögliche Kindeswohlgefährdungen und unterliegen grundsätzlich der Schweigepflicht – es sei denn, sie werden ausdrücklich davon entbunden. Sie bilden sich regelmäßig fort, um den aktuellsten gesetzlichen Stand in der Beratung abbilden zu können und sind in verschiedenen Netzwerken aktiv, um gute Ideen mit in die Arbeit einbinden zu können.
Neben der Arbeit mit Ihnen werden wir für Ihre Kinder und Sie – abhängig von den Interessen, dem Alter der Kinder und den fallbezogenen Möglichkeiten - Fortbildungen, Aktionen, Ausflüge anbieten, die Ihnen und Ihren Kindern helfen, Selbstvertrauen zu entwickeln und ein Leben nach Ihren Gewalterfahrungen vorstellbar werden lassen.
Neben den eigenen AWO-Leitprinzipien sind wir in unserer Arbeit durch internationale Selbstverpflichtungsvereinbarungen der Nationalstaaten in Form von Konventionen, denen die EU-Mitgliedsstaaten zugestimmt haben, gebunden. Die sogenannte Instanbul-Konvention (siehe Kasten rechts) legt einen besonderen Fokus auf häusliche Gewalt und schließt hier betroffene Männer und Kinder mit ein (Artikel 2). Dieser Artikel ist unmittelbar für die Arbeit der Mitarbeiterinnen in der Frauenhausarbeit relevant.
Marie Juchacz (1879-1956), Vordenkerin und Gründerin der AWO, verankerte die erste emanzipatorisch ausgerichtete Wohlfahrtsorganisation für die Arbeiterschaft 1919. Damit tat sie den ersten und entscheidenden Schritt, neben den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden eine eigene wohlfahrtspolitische Säule zu etablieren. lhre Grundidee war soziale Fürsorge als Aufgabe und Verpflichtung von Staat und Gesellschaft sicherzustellen, ihre Verankerung im Recht als verlässliche Leistung - kein Gnadenakt! lhr Ziel damals war es, die Not einer Nachkriegsgesellschaft zu lindern und Chancengleichheit für alle durchzusetzen. Arbeiter*innen und ihre Kinder sollten gefördert werden, selbständig für sich und ihre Familien sorgen zu können.
Deshalb bestimmen drei Leitideen die Arbeit der AWO:
Das Frauenhaus der AWO Unterbezirk Gelsenkirchen/Bottrop besteht seit den 90iger Jahren. Die Einrichtung wurde im Mai 1990 im Sozialausschuss der Stadt Bottrop beschlossen und am 1.April 1992 wurde offiziell die Trägerschaft an die Arbeiterwohlfahrt übergeben. Seitdem wird die Arbeit an den Werten Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit ausgerichtet.
Die Personalkosten für das Frauenhaus Gelsenkirchen werden im Rahmen der Maßnahmen zum Schutz und der Hilfe für gewaltbetroffene Frauen durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung gefördert.
Darüber hinaus finanzieren wir die Aufenthalte der Frauen und ihrer Kinder über die Vorfinanzierung der abzurechenden Tagessätze durch das Sozialamt der Stadt Gelsenkirchen.
Ergänzend erhalten wir private Spenden sowie Spenden von Vereinen und privaten Stiftungen.
Private Sachspenden (Kleidung für Frauen und Kinder, Möbel, elektronische Kleingeräte und Haushaltswaren) nehmen wir ebenfalls an.