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In dieser Beratungsstelle der Arbeiterwohlfahrt bieten wir Beratung und Hilfe an in drei Bereichen:
(gemäß § 30 des Sozialgesetzbuchs, SGB)
Hier beraten und unterstützen wir Sie als Familien, wenn Sie vorübergehend oder längerfristig nur eingeschränkt in der Lage sind, Ihren Alltag allein zu bewältigen.
Jede(r), der Schwierigkeiten in der Erziehung von Kindern hat, kann diese Hilfe in Anspruch nehmen.
Das Jugendamt gewährt diese Maßnahme nach Antrag der Erziehungsberechtigten auf Hilfe zur Erziehung.
Um welche Probleme geht es?
Wie helfen wir?
(gemäß § 31 SGB)
Wir unterstützen betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Probleme in der Familie, Schule, mit Freunden oder bei der Bewältigung ihres Alltags haben. Meist geht es um eine längerfristige Maßnahme. Wir helfen, die jungen Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und in ihrem Selbstbewusstsein zu stärken, sodass sie gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und selbst eine Perspektive für ihre Zukunft entwickeln können.
(nach § 35 SGB)
Jugendliche, die aufgrund ihrer Biografie bzw. ihres familiären Umfeldes sehr belastet und in ihrer Entwicklung gefährdet sind, werden von uns intensiv betreut. Die / der Jugendliche steht im Mittelpunkt, wobei die familiäre Lebenswelt (Eltern, Pflegeeltern, Erzieher in einer Wohnform, Ausbilder) mit einbezogen werden.
Wie kann man Kontakt zu uns aufnehmen?
Die Familien werden ausschließlich vom Jugendamt an uns verwiesen.
Sozialpädagogische Familienhilfe
Grütershof 12
45888 Gelsenkirchen
0209 702 634 59
Jasmin Möller
Bereichsleitung
Grenzstraße 47
45881 Gelsenkirchen
0209 40 94-108
0209 177 87 50
Svenja Westphal
Mobil: 01573-3985674
Janis Caroline Hansford
Mobil: 0177-326 33 81
Julia Reimers
Mobil: 0173 297 31 23
Anouar Lachhab
Mobil: 01573 – 835 13 19
Lisa Huß
Mobil: 0157 – 528 388 05