11.09.2014: Streik / Tarifverhandlungen

11.09.2014: Streik / Tarifverhandlungen

Liebe Kollegen und Kolleginnen,
wie Ihr wahrscheinlich alle mitbekommen habt, hat die Gewerkschaft Ver.di für morgen zum Streik aufgerufen.
Wichtig: Ver.di hat zum Streik aufgerufen, nicht der Betriebsrat.
Wir dürfen uns vom Gesetz her nicht an diesem Streikaufruf beteiligen, wir dürfen keine Informationen von Verdi über unser Intranet verbreiten oder z. B. Flugblätter auf AWO-eigenen Druckern herstellen.

Aber wir dürfen Euch ein paar Hintergrundinformationen dazu geben:

Ver.di hat den bestehenden Tarifvertrag mit der Arbeiterwohlfahrt nach zwei Jahren Laufzeit fristgerecht gekündigt, um für uns Arbeitnehmer bessere Konditionen zu verhandeln, eine Erhöhung der Monatsentgelte und weitere Verbesserungen und Sicherungen unserer Arbeitsbedingungen zu erwirken. (Aber keine Angst, wir stehen jetzt nicht ohne Tarifvertrag da, sondern der alte hat eine sog. Nachwirkung)
In den vergangenen Jahren haben wir durch unseren Tarifvertrag immer mehr den Anschluss an den öffentlichen Dienst bekommen, d. h. wir hatten relativ gleiche Bedingungen wie die Kollegen in städtischen Einrichtungen.

Der öffentliche Dienst hat, wie Ihr auch wisst, seinen neuen Tarifvertrag schon im Frühjahr abgeschlossen. So hat Ver.di auch in diesem Jahr für uns Forderungen aufgestellt, die dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes im Wesentlichen ähneln.

Aber was ist passiert?
Es hat eine erste Verhandlungsrunde zwischen AWO (Arbeitgeber) und Ver.di am 04.09.2014 stattgefunden, in der Ver.di für uns Mitarbeiter die Forderungen bekannt gegeben hat. Alle Forderungen hat die Arbeiterwohlfahrt abgelehnt, und es hat auch kein Angebot des Arbeitgebers vorgelegen.

Das ist der Hintergrund des Streikaufrufes von Ver.di, um deutlich zu machen, dass wir – für gleiche Arbeit - die gleichen Bedingungen haben wollen wie die Kollegen in städtischen Einrichtungen.
Es ist schon heute schwer, qualifizierte Fachkräfte im Kita- und OGS-Bereich zu bekommen. Wenn die AWO sich mit den Bedingungen aber weiter abkoppelt von anderen Arbeitgebern im sozialen Bereich:
Bleibt die AWO als Arbeitgeber dann noch attraktiv genug, wenn in anderen Einrichtungen für gleiche Arbeit mehr bezahlt wird?
Grundsätzlich hat jeder, also auch die Kollegen und Kolleginnen der Arbeiterwohlfahrt, lt. Grundgesetz Artikel 9 Abs. 3 das Recht zu streiken, aber jeder muss diese Entscheidung für sich selber treffen.
Wir sind natürlich auch gespannt, wie es weiter gehen wird. Am 29. und 30. September 2014 treffen sich die AWO-Arbeitgeber und die Gewerkschaft Ver.di das nächste Mal. Vielleicht wird es dann eine für alle eine zufriedenstellende Einigung geben.

Euer Betriebsrat

Bitte macht dieses Schreiben allen Kollegen zugänglich (Schwarzes Brett etc.).