- Startseite
- Beratung & Integration
- Quartier & Soziales
- Kinder, Jugend & Familie
- Gleichstellung & Weiterbildung
- Senioren
- AWO
- Reisen
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
Bei einer Covid 19 Infektion im Dienst, besteht die Möglichkeit der Berufsgenossenschaft eine Mitteilung zu machen, falls irgendwann einmal Spät- oder Folgeschäden auftreten sollten.
Die Berufsgenossenschaft wird dann natürlich prüfen, ob eventuell eine Berufskrankheit anerkannt werden kann.
Bei Fragen dazu gibt es Infos beim Betriebsrat oder in der Personalabteilung.
Euer Betriebsrat