Finanzamt begünstigt Flüchtlingshelfer

Finanzamt begünstigt Flüchtlingshelfer

WAZ Bottrop, 11.11.2015

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Zuge der Unterstützung für Flüchtlinge hat der Gesetzgeber das Procedere rund um Spenden erleichtert, vorläufig bis Ende 2016. Das heißt konkret:

  • Spenden können einfacher nachgewiesen werden.
  • Und gemeinnützige Vereine können unter erleichterten Voraussetzungen Hilfsaktionen für Flüchtlinge durchführen.

Die WAZ Bottrop vom 11. November 2015 hat den Sachverhalt übersichtlich zusammengefasst.
Bitte rechts auf das Bild klicken.

Gudrun Wischnewski
Geschäftsführung