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Liebe Kollegen und Kolleginnen,
schon wieder haben wir mehr als 2 Monate in 2021 hinter uns gebracht, Covid 19 hat uns immer noch im Griff, aber wir haben das Gefühl, die meisten Kollegen/Innen gehen damit gelassener um, das bedeutet nicht unvorsichtiger, aber wir haben alle dazu gelernt. Ihr habt einiges geschafft in den vergangenen Monaten, gerade die, die ständig auch im Kinder- oder Kundenkontakt sind. Wir haben von vielen Seiten gehört, dass es an Unterstützung und Hilfen mangelt, aber das liegt wohl daran, dass es für uns die erste Pandemie ist, und sowohl Arbeitgeber, als auch alle anderen Institutionen wie Regierung, Gesundheitsschutz, in manchen Fällen auch der Betriebsrat damit überfordert waren.
Vieles wird sich aus dieser Pandemie heraus manifestieren. Es wird arbeitsrechtliche Urteile geben, die bestimmte Sachen regeln. Ein Beispiel dazu ist z.B., die Quarantäne, da scheiden sich bisher die Geister.
Wie ist Quarantäne, natürlich nur bei dienstlicher Quarantäne, zu werten, wenn man gerade Urlaub hat, und die Einrichtungen vom Gesundheitsamt geschlossen werden muss. Das Bundesurlaubsgesetz sagt, Urlaub kann nur abgegolten werden bei Krankheit. Das Infektionsschutzgesetz sagt, es dürfen einem Menschen keine Nachteile entstehen, warten wir es ab.
Gott sei Dank wird es bei uns im Unterbezirk bei dienstlich angeordneter Quarantäne so gehandhabt, dass den Kollegen/Innen der Urlaubsanspruch bleibt.
Aber nochmal. Wer in diesen Zeiten z.B. in Urlaub, oder auf Partys geht, und daraus eine Quarantäne resultiert, hat natürlich keinen Anspruch darauf.
Wir haben Euch ja schon angekündigt, dass wir nach den Sommerferien einen neuen Betriebsrat wählen wollen. Voraussetzung dafür ist die Bestellung eines Wahlvorstandes. Wir hoffen, dass sich der eine oder andere von Euch für dieses Amt zur Verfügung stellt. Bitte meldet Euch bei uns, wir erklären Euch dann die Aufgaben eines Wahlvorstandes.
Für alle die, die noch nicht auf unserer Homepage waren, Ihr habt die Möglichkeit, bei einer Infektion mit Covid 19 im Dienst, eine Meldung an die Berufsgenossenschaft zu senden, falls daraus mal Spätfolgen entstehen. Auch dazu gibt es Infos beim Betriebsrat oder in der Personalabteilung.
Wir möchten noch mal auf die Betriebsvereinbarung Arbeitszeit eingehen. Minusstunden können nicht angeordnet werden. Sie sind dafür vereinbart, wenn Kollegen keine Mehrarbeitsstunden mehr haben, evt. Termine trotzdem wahr nehmen zu können, also auf freiwilliger Basis.
Noch steht nicht fest, wann wir wieder eine Betriebsversammlung stattfinden lassen können. Es gab Überlegungen, diese auch virtuell zu starten, allerdings ist das ein mehr als schwieriges Unterfangen.
Sobald es z. B wieder regelmäßige Teamsitzungen gibt, wäre es eine Möglichkeit mit den einzelnen Einrichtungen zu kommunizieren.
Unser Tarifvertrag wurde zum 31.01.21 gekündigt. Die erste Verhandlungsrunde hat schon
stattgefunden. Wir hoffen, dass trotz Covid ein für alle zufrieden stellendes Ergebnis erzielt wird.
Wir hoffen, dass sich in 2021 alles etwas wieder normalisiert.
Bis dahin Bleibt weiter gesund
Und wir stehen Euch bei allen Fragen zur Verfügung
Euer Betriebsrat