Neues Pflege-Stärkungsgesetz

Neues Pflege-Stärkungsgesetz

Ab dem 1.1.2017 gilt das Zweite Pflege-Stärkungsgesetz (PSG II), mit dem der neue Pflege-Gültigkeitsbegriff eingeführt wird.
Ziel ist die Gleichstellung der Menschen mit kognitiven und psychischen Einschränkungen zu Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Dazu wird das bestehende System von 3 Pflegestufen in ein neues System mit 5 Pflegegraden umgewandelt. Das Begutachtungssystem, nach dem der Grad der Pflegebedürftigkeit ermittelt wird, wird hierzu auf eine neue Grundage gestellt.