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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen zwischen ver.di und dem Arbeitgeberverband liegen die abgestimmten Tariftexte des Änderungstarifvertrages vor. Nachfolgend die Änderungen:
Entgelterhöhung:
| ab |
Entgelterhöhung |
|
| 01.01.2015 |
2,40% |
|
| 01.08.2015 |
1,70% |
|
| 01.08.2016 |
1,60% |
|
| 01.01.2015 |
40,00 € |
(Azubis) |
| 01.01.2016 |
20,00 € |
(Azubis) |
Die Entgelttabellen sind mit einer Frist von drei Wochen zum 30.11.2016 kündbar.
Einmalzahlung
Beschäftigte der Entgeltgruppen 1-9 sowie Praktikanten (TV-Prakt) und Auszubildende (TV-A) erhalten eine Einmalzahlung, wenn Sie im Zeitraum 01.08.2014 – 31.12.2014 mindestens einen Monat beschäftigt waren. Die Einmalzahlung wird bei Teilzeit anteilig gezahlt und für Fehlzeiten ohne Entgelt oder Entgeltfortzahlung gekürzt. Volle Kalendermonate des Beschäftigungsverbots sowie der Elternzeit (im Jahr der Geburt) werden nicht gekürzt.
| Zulage | |
| Beschäftigte |
275,00 € |
| Auszubildende |
100,00 € |
| Praktikanten |
192,50 € |
Im Rahmen der Maßregelungsvereinbarung wurde festgelegt, dass die Teilnahme an Streiks ebenfalls nicht zu einer Kürzung der Einmalzahlung führt.
Die Einmalzahlung wurde bereits unter Vorbehalt im Kalendermonat 01/2015 gezahlt. Mit der nächsten Abrechnung erfolgt daher nur noch die Korrekturzahlung, insb. bei Elternzeit und Streiktagen.
Erholungsurlaub § 30 TV AWO NRW
Der Erholungsurlaub nach § 30 TV AWO NRW erhöht sich von 29 Arbeitstagen (bei 5-Tage-Woche) auf 30 Arbeitstage ab dem Kalenderjahr 2015.
Erzieherzulage § 16 Absatz 6a Satz 1 TV-Ü
Die Zulage für Erzieher/innen, die als Fachkräfte ab dem 01.01.2008 in KiBiz-finanzierten Einrichtungen in EG 6 eingestellt werden, steigt wie folgt:
| ab |
Zulage |
Erhöhung |
| 01.01.2015 |
120,00 € |
+ 20,00 € |
| 01.01.2016 |
130,00 € |
+ 10,00 € |
Übernahme Auszubildende (§ 16a TV AWO NRW)
Die Regelung zur Übernahme von Auszubildenden wurde unverändert bis zum 30.11.2016 verlängert.
Ver.di-Tage
Wie bei den vorherigen Tarifabschlüssen auch, wurden für ver.di-Mitglieder wieder zusätzliche freie Tage vereinbart:
| Anspruch |
2. HJ. 2014 |
2015 |
2016 | |
| > 2,5-Tage-Woche |
1 Tag/Kalenderhalbjahr |
1 Tag |
1 Tag |
1 Tag |
| ≤ 2,5-Tage-Woche |
1 Tag/Kalenderjahr |
1/2 Tag |
1 Tag |
1 Tag |
Der Anspruch des 2. Kalenderhalbjahres 2014 kann auf das Kalenderjahr 2015 übertragen werden.
Kann der ver.di-Tag krankheitsbedingt nicht gewährt werden, ist er auf das nächste Kalenderhalbjahr zu übertragen.
Für den Anspruch der Kalenderjahre 2015 und 2016 ist ein Nachweis für die Mitgliedschaft im I. Quartal 2015 zu erbringen. Für das Kalenderjahr 2014 ist der Nachweis für die Mitgliedschaft im Dezember 2014 zu erbringen. Der Nachweis erfolgt auf abgestimmten Bestätigungsformularen.
Diese Nachweise müssen bis zum 30.06.2015 vorliegen. Bei späterem Nachweis entfällt der Anspruch vollständig.
Eine Abgeltung des ver.di-Tages bei Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis ist nicht vorgesehen.
Wir bitte um Weiterleitung der Mail an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ohne PC Zugang.
Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Brigitte Berthold
Leitung Personalabteilung